Die Fachleute der DAT (Deutsche Auto Treuhand) prognostizieren einen höheren Werterhalt für Autos mit serienmäßigen Gasantrieb. Nachrüstlösungen mit Autogasanlagen haben keinen nennenswerten Einfluss auf den späteren Verkaufswert.
Bisher keine. Grundsätzlich wird zwar bei der TÜV-Abnahme der Autogasanlage auch die Schlüsselnummer der Schadstoffklasse vom Fahrzeug geändert, was aber lediglich eine Änderung der Nummer jedoch nicht der Schadstoffklasse ist. Die Schadstoffeinstufung bleibt auch nach der Umrüstung unverändert.
Versicherungstechnisch werden Flüssig- und Erdgasfahrzeuge genauso behandelt wie jedes konventionelle Fahrzeug. Einige Versicherer bieten sogar günstigere "Ökotarife" an.