Pflanzenölbranche reicht Verfassungsbeschwerde ein

Pünktlich vor Ablauf der Jahresfrist gegen das Gesetz zur Einführung der Biosprit-Steuer legt die Pflanzenölbranche Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtmäßigkeit des Energiesteuergesetzes ein. Der wenige Tage zuvor verkündete Beschlussdes Bundesverfassungsgerichts zur Nichtannahme der Biodiesel-Verfassungsbeschwerde gilt nicht für die Pflanzenölbranche.

Der Grund für die erneute Verfassungsbeschwerde liegt in der bisher mangelnden differenzierten Betrachtung zwischen den Kraftstoffen Biodiesel und purem Pflanzenöl in der abgewiesenen Biodiesel-Verfassungsbeschwerde. Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Biodiesel wird auf den ordnungspolitisch mit der Beimischungspflicht geschaffenen alternativen Absatzmarkt gestützt. Biodiesel muss seit Anfang dieses Jahres von den Mineralölkonzernen dem fossilen Dieselkraftstoff beigemischt werden. Pures Pflanzenöl hingegen erfährt keine Förderung durch eine Beimengungsquote. Andere alternative Kraftstoffe, z.B. Erdgas, sind deshalb bis mindestens 2018 von der Energiesteuer befreit, eine leichbehandlung von purem Pflanzenöl ist deshalb geboten.

Biodiesel ist kein reines Pflanzenöl, sondern ein mit fossilen Bestandteilen chemisch verändertes Produkt, welches in Serienfahrzeugen der Automobilindustrie eingesetzt werden kann, und eine wesentlich schlechtere Klimabilanz aufweist. Reines Pflanzenöl ist demgegenüber ein zu 100% erneuerbarer und CO2-neutraler Kraftstoff, der einen wichtigen Beitrag zur Strategie Weg von importiertem Erdöl leisten kann.

Für den Einsatz von purem Pflanzenöl ist mit der Umrüstung von Dieselmotoren eine spezielle Technologie notwendig, die beim Einsatz von Biodiesel nicht erforderlich ist. Die fünf Umrüster (Beschwerdeführer) sind daher anders als im Biodieselmarkt unmittelbar von der Einführung der Biosprit-Steuer betroffen. Die Beimischungsquote vernichtet ihren Markt, wie den Markt für alle in der Pflanzenölwirtschaft Beteiligten. Pure Pflanzenöle können im Gegensatz zu Biodiesel in dezentral geschlossenen Kreisläufen in Deutschland produziert und vermarktet werden. Durch heimische Wertschöpfung, damit einem ansteigenden Beschäftigungsstand durch inländische Kraftstoffproduktion und der Verringerung des Kapitalabflusses für Erdölimporte, wird der Ausfall der Energiesteuer (Mineralölsteuer) nachweislich vollständig kompensiert.

Die Verfassungsbeschwerde native Pflanzenöle wurde von den Verbänden Mobil ohne Fossil e.V. und dem Bundesverband Pflanzenöle e.V. initiiert. Seit Aufruf zur Verfassungsbeschwerde im August 2006 ermöglichten über 350 Spender die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held in Marburg. 38 Selbstbetroffene stellten ihre ausweglose Situation dar, 14 Beschwerdeführer reichen die Verfassungsbeschwerde zum 31.07.2007 ein.

Die Verbände sowie die Beschwerdeführer hoffen auf die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, damit die besondere Stellung der Pflanzenölbranche gegenüber der Biodieselbranche verfassungsrechtlich gewürdigt werden kann.

Donnerstag, 2. August 2007
Quelle: ots