Mit der seit Anfang Juli vorliegenden Norm für Rapsölkraftstoff DIN V 51605 liegt nunmehr eine rechtsverbindliche Norm für die Produktion und Vermarktung von Rapsöl als Kraftstoff vor. Neben der Land- und Forstwirtschaft wird in zunehmendem Maße ebenfalls Rapsölkraftstoff im Transportgewerbe eingesetzt. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hat die Normungsaktivitäten mit der Zielsetzung gefördert, dass mit der jetzt geschaffenen Vornorm auch im Rechtsverhältnis zwischen Anwender und Kraftstoffhändler mit der Ausweisung der Norm die Produktqualität vertraglich zugesichert wird. Hierdurch wird nach Auffassung der UFOP ein wichtiger Beitrag zur Anwendungssicherheit geleistet und der kundenseitige Qualitätsdruck erhöht, schwarze Schafe auf der Handelsseite aus dem Markt zu drängen.
Auf Basis der in der Vornorm definierten Qualitätsparameter sind überdies jetzt vergleichbare Motorstandsprüfungen und Flottentests möglich als Basis für die Entwicklung von ab Werk rapsöltauglichen Motoren. Diese können mit den entsprechenden Garantie- und Gewährleistungsbedingungen angeboten werden, so die Erwartung der UFOP.
Die UFOP fordert ebenfalls die Umrüstunternehmen sowie Versicherungsgesellschaften, die Motorbruchversicherungen anbieten, auf, die Vornorm DIN V 51605 in ihren Anforderungskatalog für ihre Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen aufzunehmen.
Die UFOP empfiehlt bei dem Bezug von Rapsölkraftstoff die Qualitätsnorm DIN V 51605 als Kaufbedingung in den Kaufvertrag aufzunehmen und ggf. Rückstellmuster zu ziehen, sollten möglicherweise Zweifel an der gelieferten Qualität bestehen.
Die UFOP weist darauf hin, dass mit der Schaffung der Vornorm DIN V 51605 der Normungsprozess nicht abgeschlossen ist, sondern die weiteren Normungsaktivitäten sich darauf konzentrieren werden, den Qualitätsstandard vor dem Hintergrund steigender emissionsrechtlicher und damit motortechnischer Anforderungen zu verbessern. Weitere Verschärfungen bestimmter Qualitätsparameter sind daher zu erwarten.
Dank des langjährigen Engagements des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing und mit den Experten des zuständigen Normungsausschusses beim FAM/DIN konnte eine kompetente Technologieplattform, bestehend aus Dieselmotorenherstellern, Landmaschinenherstellern sowie Rapsölproduzenten und -händlern, geschaffen werden, die sich auch in Zukunft mit der Qualitätsentwicklung von Rapsölkraftstoff befassen wird.
Die Notwendigkeit der Qualitätsproduktion und -sicherung von Rapsölkraftstoff gewinnt eine enorme Bedeutung vor dem Hintergrund des vorgelegten Referentenentwurfes des Bundesfinanzministeriums und des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Energiesteuergesetzes und zur Einführung von Beimischquoten für Biokraftstoffe. Die Gesetzesentwürfe sehen vor, dass die Erfüllung der Anforderungsnorm sowohl Voraussetzung für die Steuerbegünstigung als auch für die Anrechnung auf die Quotenverpflichtung ist.