Erdgas ist Methangas (CNG) und Flüssiggas (LPG) ist eine Mischung aus Propangas und Butangas. Erdgas wird im Fahrzeug unter einem Druck von 200-220 bar gasförmig gespeichert. Flüssiggas wird, wie der Name schon sagt, in flüssiger Form unter einem Druck von 8-20 bar im Fahrzeug gespeichert.
Bei modernen Autogassystemen auf Verdampferbasis verringert sich die Motorleistung nur unwesentlich. Die Leistungseinbußen liegen bei einer modernen Multipoint-Autogasanlage in der Größenordnung von 1 bis 3%. Für einen Autofahrer ist dies kaum zu merken.
Bei modernen Autogasanlagen auf Basis der Flüssiggaseinspritzung wie z.B. Vialle LPi oder LPdi kann es, je nach Fahrzeugtyp, sogar zu einer leichten Leistungssteigerung kommen.
Bei Fahrzeugen mit einem Erdgasantrieb muß durchaus mit Leistungseinbußen zwischen 10% und 20% gerechnet werden. Die Ursache hierfür liegt hauptsächlich am geringeren Gemischheizwert von Erdgas.
Bis auf wenige Ausnahmen kann jedes Fahrzeug mit Benzinmotor nachgerüstet werden. Für Fahrzeuge mit Benzindirekteinspritzung von Mitsubishi, Citroen, Peugeot, Renault, und Toyota sind derzeit noch keine Nachrüstssysteme verfügbar. Für Fahrzeuge des VAG Konzerns mit Motoren zur Direkteinspritzung bieten die Autogasanlagenhersteller BRC, Zavoli, Prins sowie Vialle bereits Systeme zur Nachrüstung auf Autogas an.
Bei Fahrzeugen mit 8 bzw. 12 Zylindern ist die Autogasnachrüstung stark eingeschränkt, da die Nachrüstung dieser Fahrzeuge technisch sehr aufwendig oder wegen Platzmangel im Motorraum nicht möglich ist.
Im Gegensatz zum europäischen und nichteuropäischen Ausland ist die Preisspanne für Autogas in Deutschland höher. Während im Ausland bedingt durch die große Anzahl von Autogastankstellen der Autogaspreis ca. 0,25 Euro bis 0,40 Euro pro Liter beträgt, sind die Autogaspreise in Deutschland bei 0,53 Euro und in extremen Einzelfällen bei 0,70 Euro pro Liter zu finden. Die Ursachen hierfür liegen teilweise in der Infrastruktur, bei den Betreibern der Autogastankstellen und nicht zuletzt bei den Gaslieferanten. Einerseits gibt es Autogastankstellen, deren Betreiber die annähernd mit den Gewinnspannen aus den Benzin- bzw. Dieselbereich arbeiten, aber andererseits gibt es leider auch Tankstellenbetreiber welche Autogas zu absolut unrealen Preisen verkaufen. Dies kann besonders in Regionen auftreten wo nur wenige Autogastankstellen zu finden sind. Ausschlaggeben sind ebenfalls die Gaslieferanten, denn nur wenn der Gaslieferant schneller auf günstigere Abgabepreise der Raffinerie reagiert und diese an den Tankstellenbetreiber weitergibt, kann auch der Endverbraucher preiswerter tanken.
Ein fairer Preis, der die zuverlässige Versorgung zu einem stabilen Preis über das gesamte Jahr gewährleisten kann, liegt in Deutschland bei ca. 0,60 Euro. Damit liegt der Preis auf dem Niveau von Italien.
Das Wort "Umrüstung" ist in diesem Zusammenhang verwirrend. Man kann Fahrzeug zusätzlich um einen Flüssig- oder Erdgasantrieb erweitern. Die Fahrzeuge können dann sowohl mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) als auch mit Benzin betrieben werden. Grundsätzlich muss für jedes Fahrzeugmodell einmalig ein spezielles Abgasgutachten vor der Erweiterung erstellt werden. Ein gültiges Abgasgutachten wird in Deutschland von TÜV und DEKRA für die Eintragung der Anlage in die Fahrzeugpapiere vorausgesetzt.
Autogas wird in speziellen Autogastanks im Fahrzeug gespeichert. Diese werden entweder als Rundtank anstelle des Reserverades innen oder außen am Fahrzeug fest angebracht (Ersatzrad entfällt hierbei) oder in zylindrischen Behältern die Idealerweise hinter der Rücksitzbank im Kofferraum montiert werden.
Die Fachleute der DAT (Deutsche Auto Treuhand) prognostizieren einen höheren Werterhalt für Autos mit serienmäßigen Gasantrieb. Nachrüstlösungen mit Autogasanlagen haben keinen nennenswerten Einfluss auf den späteren Verkaufswert.
Bisher keine. Grundsätzlich wird zwar bei der TÜV-Abnahme der Autogasanlage auch die Schlüsselnummer der Schadstoffklasse vom Fahrzeug geändert, was aber lediglich eine Änderung der Nummer jedoch nicht der Schadstoffklasse ist. Die Schadstoffeinstufung bleibt auch nach der Umrüstung unverändert.
Nein. Auf keinen Fall. Die Fahrzeugnachrüstung gehört ausschließlich in die Hand zertifizierter Autogasfachbetriebe. Nur diese Betriebe sind sachkundig, ausreichend geschult und technisch versiert um Autogasanlagen nachzurüsten.
Autogasanlagen werden grundsätzlich nach erfolgter Montage einer TÜV-Abnahme unterzogen. Hierbei wird überprüft ob alle Bauteile der Prüfnorm ECE-R67.01 entsprechen und der Einbau fachgerecht unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfolgte. Diese Prüfung kann entfallen, wenn die Nachrüstung bei einer zertifizierten Werkstatt erfolgte und eine gültige Abgasbestätigung des TÜV's zur Anlage mitgeliefert wurde. Alle Tanks die der neuen Prüfnorm entsprechen haben ein Verfallsdatum und müssen meist nach 10 Jahren gegen einen neuen Tank ersetzt werden. Im Rahmen der jeweiligen HU wird die Gasanlage mit geprüft.
Staatliche Fördermaßnahmen zu Autogasanlagen sind noch eine Seltenheit in Deutschland und abhängig vom Wohnort des Interessenten. Jedes Bundesland entscheidet selbst ob Fördergelder gezahlt werden. Exakte Auskünfte zu Fördermaßnahmen und deren Beantragung können Sie bei Ihrem Finanzamt oder Landratsamt erfragen.
Bei einer Erdgasumrüstung ist es teilweise möglich, dass einzelne regionale Erdgasbetriebe Prämien in der Form von Bargeld, Gutschriften oder Tankgutscheine ausgeben. Dem entgegen stehen aber die wesentlich höheren Umrüstkosten bei Erdgasaufrüstung.
Nein, auf keinen Fall. Erdgas wird im Gegensatz zum Flüssiggas unter dem hohen Druck von 200-220 bar gespeichert. Der Druck im Autogastank beträgt hingegen lediglich ca. 8-20 bar. Autogastanks sind für die hohen Drücke nicht ausgelegt. Unterschiedliche Betankungsanschlüsse am Fahrzeug machen Verwechslungen unmöglich.
Bei Autogas fahren Sie mit 110 Oktan und bei Erdgas mit 120 Oktan, somit bleibt die Leistung des Motors bei modernen Fahrzeugen gleich stark. Positiver Nebeneffekt: Durch die weiche und schonende Verbrennung erhöht sich die Lebensdauer des Motors.
Ja. Das Verbot des Abstellens von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen wurde bereits im Jahre 1988 mit der Mustergaragenverordnung aufgehoben und in fast allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Einschränkungen gibt es lediglich in Berlin, Bremen und Saarland.
Diese Regelungen entbinden aber nicht vom Hausrecht der Besitzer von Parkhäusern, Tiefgaragen etc. Dem Eigentümer bleibt es selbstverständlich vorbehalten, das Einstellen druckgasgebetriebener Fahrzeuge zu untersagen.
Der Tankvorgang dauert genauso lange wie bei einer Diesel- oder Benzinbetankung (ca.3-5 min.) und ist diesem sehr ähnlich. Anstelle einer herkömmlichen Zapfpistole ist die Auto- oder Erdgas-zapfpistole mit einer Füllkupplung ausgestattet. Diese Kupplung wird leicht auf den Tankanschluss des Gastanks am Fahrzeug gesetzt und durch eine Verschraubung sicher verbunden.
Eine Verwechslung der Tankanschlüsse ist ausgeschlossen, den Fahrzeuge mit Flüssiggastank haben einen völlig anderen Tankanschluß als bei Erdgasfahrzeugen. Die Druckverhältnisse bei Erdgas liegen bei ca. 200 bar während Flüssiggas bei 5 bis 15 bar betankt und bei ca. 5-8 bar gelagert wird.
Die Kosten für eine Nachrüstung eines KFZ mit einem Flüssiggassystem betragen für Venturi-Systeme zwischen 1.500,-Euro und 1.900,-Euro und für sequenziellen Multipoint-Systeme zwischen 1.950,-Euro und 2.600,-Euro. Dies ist abhängig von Motortyp, Zylinderanzahl, Baujahr, Motorleistung bzw. der Auswahl des Autogastanks.
Mischungen aus Propangas und Butangas können bereits bei niedrigen Drücken verflüssigt werden. Diese Eigenschaft ist dafür verantwortlich dass im Gegensatz zu Erdgas große Energiemengen auf kleinem Raum in Fahrzeug gespeichert werden können. Ein Flüssiggasfahrzeug hat deshalb bei gleicher Tankgröße eine mehr als dreifache Reichweite im Vergleich zum Erdgasfahrzeug.
Der Autogastank benötigt immer ein Gaspolster zur Ausdehnung des flüssigen Autogases bei Temperaturschwankungen. Die automatische Füllstandsregelung beendet den Tankvorgang selbsttätig, wenn die 80% (maximaler Füllstand) erreicht sind. Manipulationen an der Füllstandsregelung sind gefährlich und können zu ungewolltem Gasaustritt führen.
Versicherungstechnisch werden Flüssig- und Erdgasfahrzeuge genauso behandelt wie jedes konventionelle Fahrzeug. Einige Versicherer bieten sogar günstigere "Ökotarife" an.
Ja. Umrüstungen auf Autogas werden in aller Regel auf bivalenten Antrieb ausgeführt. Das bedeutet, dass durch die Montage des Autogassystems sowie des Autogastanks der Benzintank erhalten und die Reichweite im Benzinbetrieb unverändert bleibt. Mit Hilfe eines Kraftstoffwahlschalters in der Armaturentafel kann jederzeit von einem Kraftstoff auf den andern umgeschaltet werden. Sollte Ihnen einmal ausnahmsweise keine Autogastankstelle zur Verfügung stehen können Sie Ihre Fahrt jederzeit im Benzinbetrieb fortsetzen.
Die Effizienz einer Autogasumrüstung errechnet sich aus den Umrüstkosten, der Jahreslaufleistung, dem Kraftstoffverbrauch und den damit verbundenen Treibstoffkosten. Der Preis für Autogas liegt in Deutschland zwischen 0,47 Euro und 0,65 Euro pro Liter. Auf Grund des geringeren volumetrischen Energiegehalts von LPG ergibt sich je nach Autogassystem im Gasbetrieb ein Mehrverbrauch von ca. 10% bis 20%.
Berechnen Sie hier Ihre persönliche Einsparung.
Bei Einbau einer Autogasanlage muss mit einem Mehrgewicht des Fahrzeuges von ca. 40 kg gerechnet werden.
Es gibt eine Umrüstmöglichkeit auf Diesel-Gas-Zweistoffbetrieb, das sogenannte Dual Fuel-System. Dabei wird ein Gas-Luftgemisch mit Hilfe des in den Brennraum eingespritzten Dieselkraftstoffs gezündet. Dieses Verfahren wurde bereits in den 20er Jahren entwickelt. Je nach System können zwischen 60-80% Gasanteil erreicht werden. Um die Kohlenwasserstoffemission im Abgas gering zu halten, wird zusätzlich ein Oxikat benötigt. Der Umbau besteht aus Druckbehältern, Sicherheitselementen, Gasmischer und Steuergeräten. Es kann weiterhin 100% Diesel gefahren werden. Die Mehrkosten verteuern das Fahrzeug um 15-20%.
Die Nachrüstung von dieselbetriebenen PKW wird von mehreren Gasanlagen-Herstellern mit Blick auf steigende Treibstoffpreise und die zu erwartende Verschärfung der Umweltbestimmungen verstärkt vorangetrieben.
Autogas und Erdgas sind als sicherer einzustufen als herkömmliche Flüssigkraftstoffe wie Diesel oder Benzin. Tests des ADAC haben die Sicherheit von Gastanks in Fahrzeugen bestätigt.
Da die verwendeten Gastanks aus Stahl oder Compositewerkstoffen gefertigt sind, sind sie sehr viel stabiler als herkömmliche Treibstofftanks die überwiegend aus Kunststoff bestehen. Die geprüften Gastanks sind mit zuätzlichen Sicherheitseinrichten wie Überdruckventilen und 80% Füllstop ausgerüstet. Zudem verhindern zusätzliche Sicherheitsventile das Einströmen des Gases in das System wenn die Anlage außer Betrieb ist. Ein Magnetventil sichert den Tank direkt ab, das zweite Ventil ist unmittelbar vor dem Verdampfer platziert und das dritte Ventil befindet sich in der Regel an der Steuereinheit.
Sollte es bei einem Unfall zu einer Beschädigung der Gasanlage kommen, schalten alle Ventile einzeln ab und verhindern so einen unkontrollierten Gasaustritt. Würde der Tank selbst beschädigt und Gas austreten, so würde die Leckstelle durch die Ausdehnung des Gases vereisen und die Explosionsgefahr verhindern. Im Nachgang verflüchtigt sich das Gas.
Auch bei einem Fahrzeugbrand ist nicht mit einem höheren Gefahrenpotenzial zu rechnen. Bei einem Brand würde sich das Gas im Tank ausdehnen und kontrolliert über das Überdruckventil stoßweise austreten. Ein Kunststofftank für Diesel oder Benzin würde in diesem Fall schmelzen und eventuell sogar explodieren.
Achtung! Arbeiten an Gastanks und Gasanlagen generell sollten nur durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen! Bastler haben an Gasanlagen nichts zu suchen!
Auch eine Autogasanlage sollte gewartet werden. Die Hersteller von Gasanlagen schreiben in der Regel den Wechsel der Filter für die Flüssig- und Gasphase nach entsprechenden Intervallen (ca. 20.000 km) vor. Seriöse Gaswerkstätten überprüfen zudem die Dichtheit der Anlage, die korrekte Einstellung sowie die Zündkerzen.
Flüssigeinspritzende Anlagen von Vialle sind in der Regel wartungsfrei.
Nur eine korrekt gewartete Anlage gewährleistet einen störungsfreien und sicheren Betrieb. Wartungsarbeiten sollten ausnahmslos von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.