Begriff

Was ist "GAP"?

GAP = Gasanlagenprüfung

Die GAP-Zertifizierung berechtigt KFZ-Fachbetriebe eine Gasanlagenprüfung durchzuführen. Gasanlagenprüfungen müssen in folgenden Fällen durchgeführt werden:

  • Nach jeder Reparatur an der Gasanlage
  • Nach einem Brand oder Unfall unter Beeinträchtigung der Gasanlage
  • Im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU). Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden.
  • Auf die Durchführung der GAP bei der HU kann verzichtet werden, wenn z.B. eine anerkannte GAP-Werkstatt in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durchgeführt und diese bescheinigt hat.

Die GAP kann von den amtlich anerkannten Sachverständigen und anerkannten GAP-Werkstätten durchgeführt werden.