Was ist "GSP"?
GSP = Gassystemeinbauprüfung
Bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) handelt es sich um eine
Prüfung, die immer nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems durchgeführt werden
muß. Sofern für das Nachrüstsystem eine "ECE-R 115-Teilegenehmigung" vom
Kraftfahrzeugbundesamt vorliegt, ist nach der GSP kein weiteres Einzelgutachten
nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA)
mehr erforderlich. Diese Nachrüstsysteme werden von der Zulassungsstelle auf
Grundlage des bei der GSP erstellten Nachweises in die Fahrzeugdokumente
eingetragen.
Bei Nachrüstsystemen ohne "ECE-R 115-Teilegenehmigung" muss nach
der Durchführung der GSP zusätzlich ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO von
einem amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Bei der Begutachtung
überprüft der amtlich anerkannten Sachverständigen, inwieweit das
Gesamtfahrzeug, z.B. in Bezug auf das Abgasverhalten, durch den Einbau des
Nachrüstsystems beeinflusst wurde. Er erstellt den Vorschlag zur Änderung der
Fahrzeugdokumente.
Die GSP kann - wie die AU und SP - von den
Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsinstitutionen und von
anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Anerkannte GSP-Werkstätten
dürfen die GSP allerdings nur dann durchführen, wenn sie den Einbau auch selbst
vorgenommen haben.