Begriff

Was ist "GSP"?

GSP = Gassystemeinbauprüfung

Bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) handelt es sich um eine Prüfung, die immer nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems durchgeführt werden muß. Sofern für das Nachrüstsystem eine "ECE-R 115-Teilegenehmigung" vom Kraftfahrzeugbundesamt vorliegt, ist nach der GSP kein weiteres Einzelgutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) mehr erforderlich. Diese Nachrüstsysteme werden von der Zulassungsstelle auf Grundlage des bei der GSP erstellten Nachweises in die Fahrzeugdokumente eingetragen.

Bei Nachrüstsystemen ohne "ECE-R 115-Teilegenehmigung" muss nach der Durchführung der GSP zusätzlich ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Bei der Begutachtung überprüft der amtlich anerkannten Sachverständigen, inwieweit das Gesamtfahrzeug, z.B. in Bezug auf das Abgasverhalten, durch den Einbau des Nachrüstsystems beeinflusst wurde. Er erstellt den Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugdokumente.

Die GSP kann - wie die AU und SP - von den Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsinstitutionen und von anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Anerkannte GSP-Werkstätten dürfen die GSP allerdings nur dann durchführen, wenn sie den Einbau auch selbst vorgenommen haben.